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| Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines 1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. 1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von MKBM Ingenieurbüro für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsabschluß gelten diese Bedingungen als vereinbart. 1.4 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. 2.2 Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind die vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie verbindliche Absprachen. 2.3 Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen MKBM Ingenieurbüro zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen. 2.4 Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. 4.1 Sollten von MKBM Ingenieurbüro gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels 4.2 Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von MKBM Ingenieurbüro verweigert wird, oder wenn die sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist. 4.3 Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen gilt: MKBM Ingenieurbüro haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden. Für unmittelbare Schäden haftet MKBM Ingenieurbüro nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 4.5 Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne Wissen von MKBM Änderungen durchgeführt werden. 4.6 Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate. 5 Eigentumsvorbehalt 6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der MKBM über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. 6.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist MKBM Ingenieurbüro berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe des von seiner Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen. 7.2 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftragsgebers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber MKBM von sämtlichen Ansprüchen frei. 7.3 Der Aufraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten EDV- technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht. 8.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. |
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