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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Allgemeines

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf  der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von MKBM Ingenieurbüro für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
 

1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsabschluß gelten diese Bedingungen als vereinbart.
 

1.4 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

2 Angebote und Preisstellung

2.1 Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. eine Auftragsbestätigung durch MKBM Ingenieurbüro.
Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen.
 

2.2 Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind die vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie verbindliche Absprachen.
 

2.3 Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen MKBM Ingenieurbüro zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
 

2.4 Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

3 Lieferfristen

3.1 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, beginnen an dem Tag, an dem diesegemäß schriftlicher Vereinbarung zustande kommt. Sollte auch nur eine der Parteien der Ansicht sein,
dass Einzelheiten der Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klarstellung allerAusführungseinzelheiten.

4 Gewährleistung
 

4.1 Sollten von MKBM Ingenieurbüro gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels
setzen, mit der Maßgabe, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Sollte die angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.
 

4.2 Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von MKBM Ingenieurbüro verweigert wird, oder wenn die sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist.
 

4.3 Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen gilt:
 

MKBM Ingenieurbüro haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige  mittelbare Schäden.                                                                          Für unmittelbare Schäden haftet MKBM Ingenieurbüro nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Konstruktion bzw. Dienstleistung beschränkt.

4.4 Der Auftraggeber hat MKBM Ingenieurbüro festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und Kontrolle der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind MKBM unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
 

4.5 Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne Wissen von MKBM Änderungen durchgeführt werden.
 

4.6 Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate.

 

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber aus den zustehenden Forderungen, MKBM- Eigentum.

6 Zahlungen

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzugefügt.
 

6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der MKBM über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
 

6.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist MKBM Ingenieurbüro berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe des von seiner Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.

7 Schutzrechte Dritter, Datenschutz

7.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt selbstverständlich unter Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers.
 

7.2 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftragsgebers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber MKBM von sämtlichen Ansprüchen frei.
 

7.3 Der Aufraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten EDV- technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hilden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

8.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. 

 

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